Schutz von Grünland in Gersbach
Landschaftspflege & Unterhaltung der Weideflächen
Das landwirtschaftlich genutzte Grünland besteht
zu ca. 320 ha = 40,00 % aus Biotopen gemäß § 32
Naturschutzgesetz. Diese Flächen beinhalten auch
ca. 282 ha Weidefelder, welche im Jahr 2007 von ca.
680 Stück Vieh beweidet werden.
Umfangreiche Grünland- und Waldfl ächen wurden als Biotope kartiert.
Diese wurden 2004 als FFH-Flächen (Flora, Fauna, Habitat) an die Europäische Union gemeldet. Diese Flächen (ca. 450
ha) wurden als besonders schützenswerte Lebensräume (insbesondere Borstgrasrasen und Bergmähwiesen) ausgewiesen.
Mit der Beweidung der landwirtschaftlichen Flächen durch Ziegen, Schafe, Rinder und Pferde wurde für Gersbach
eine Beweidungsform gefunden, um die offene Landschaft langfristig zu erhalten. Die Bewirtschaftung der Flächen
sichert den einmaligen und schutzwürdigen Charakter dieser offenen Landschaft. Gersbach wurde in die europäische
Förderkulisse Leader plus aufgenommen und ist Mitglied im Naturpark Südschwarzwald e.V.
Die Weiden werden vom Weide- und Landschaftspflegeverein und den Weidebeschickern.
Sie erschließen neue Quellen, legen Leitungen zur Wasserversorgung, bauen Instandhaltung
der Zäune und einen pflegegerechten Zustand der extensiv bewirtschafteten „Fronarbeit“ orientiert sich an der Anzahl der aufgetriebenen Weidetiere.
Dass es gelingt, die landschaftsprägenden Flächen mit ca. 500 ha Mähwiesen, trotz des Rückgangs landwirtschaftlicher Betriebe, noch immer offen zu halten und so einen in der Region hochgeschätzten Naherholungsraum zu erhalten, ist der gemeinsamen Kraftanstrengung von Landwirten, örtlichen Pflegeverbänden, Regelungen zur gemeinsamen Nutzung von Maschinen in den Feuchtbiotopen und der städtischen und staatlichen Förderung zu verdanken.
Flurneuordnung Gersbach
Die Flurbereinigung Gersbach wurde Ende 2004 vom Landesamt für Flurneuordnung und Landentwicklung Baden-
Württemberg angeordnet. Die Flurneuordnung ermöglicht:
- Verbesserung der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Einkommen
- Verbesserung des Naturhaushalts (Biotope u. a.)
- Verbesserung von Infrastrukturmaßnahmen, z. B. Straßen- und Wegebau
- Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen im Dorf
- Förderung der kommunalen Entwicklung
- Schaffung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen
- Schaffung von Rechtssicherheit